Autor Thema: GEMA - einstweilige Verfügung gegen Rapidshare  (Gelesen 4271 mal)

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Offline .XR.giZZmo

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GEMA - einstweilige Verfügung gegen Rapidshare
« am: 18. Januar 2007, 22:50:54 »
Hab da grad ma interessante News gefunden.

Zitat
"Die GEMA hat eine einstweilige Verfügung wegen der "rechtswidrigen Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires" gegen die Hosting-Dienste rapidshare.de und rapidshare.com erwirkt. Aus Sicht der GEMA ist diese Entscheidung auch für den künftigen Umgang mit Angeboten wie Youtube oder Myspace wichtig.
GEMA



Rapidshare stellt Anwendern Speicherplatz zur Verfügung, auf den diese beliebige Inhalte laden und anderen Nutzern zugänglich machen können. Dass darunter auch viele urheberrechtlich geschützte Inhalte sind, ist nicht weiter verwunderlich. Dennoch hat es den Diensten rapidshare.de und .com nun eine einstweilige Verfügung eingebracht. Die GEMA vertritt die Ansicht, dass Rapidshare nicht über die nötigen GEMA-Lizenzen verfügt, um diese Dateien überhaupt anbieten zu dürfen.


Rapidshare hingegen verwies seinerseits darauf, überhaupt nicht zu wissen, was die Anwender so alles abspeichern, keine Möglichkeit zur Kontrolle haben und dementsprechend auch nicht für deren Fehlverhalten verantwortlich gemacht werden können.


Dem widersprach allerdings das Landgericht Köln. So heißt es laut GEMA in der einstweiligen Verfügung dass "die Tatsache, dass der Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch Nutzer hochgeladen werden“ rechtlich nichts daran ändert, dass die Dienstbetreiber für die im Rahmen des Dienstes stattfindenden Urheberrechtsverletzungen haften.


Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: "Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web 2.0-Diensten wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung. Sie zeigen, dass die bloße Abwälzung der Nutzungshandlungen auf die Nutzer und die angebliche Unkontrollierbarkeit der Inhalte den Dienstbetreiber nicht von seiner urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für die auf seiner Webseite zum Abruf gestellten Inhalte entheben."


Rapidshare will nach Informationen der PC-Welt in Kürze eine offizielle Stellungnahme zu der einstweiligen Verfügung abgeben."


Quelle: http://www.gamestar.de/news/vermischtes/gema/1467604/gema.html

Offline .XR.GOTCHA

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Re: GEMA - einstweilige Verfügung gegen Rapidshare
« Antwort #1 am: 19. Januar 2007, 13:08:32 »
Meine Güte, das die sich immer gleich in die Hosen machen. So wird dem WEB 2.0 doch
ein Strick um den Hals gelegt.

Offline .XR.giZZmo

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Re: GEMA - einstweilige Verfügung gegen Rapidshare
« Antwort #2 am: 19. Januar 2007, 22:45:44 »
Was ist denn Web 2.0?

Offline .XR.GOTCHA

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Re: GEMA - einstweilige Verfügung gegen Rapidshare
« Antwort #3 am: 19. Januar 2007, 23:12:10 »
? Studierst du nicht auch irgendwas in Richtung Informatik?  ;)

Web 1.0, also das alte, ist das Internet wie man es kennt, ein Betreiber bietet ein Seite und
somit Inhalt an, welchen die User nutzen können.
Zum Web2.0 gehören alle diese Dienste (rapidshare, youtube, blogs etc.) mit denen
die User den Inhalt und somit das Web selber gestalten/ gestalten können.
Also von User für User.
So im groben ist es das.

Offline .XR.giZZmo

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Re: GEMA - einstweilige Verfügung gegen Rapidshare
« Antwort #4 am: 20. Januar 2007, 00:21:15 »
? Studierst du nicht auch irgendwas in Richtung Informatik?  ;)

Nicht wirklich, ich studier BWL... rosa Hemden besitze ich allerdings nicht ;)

Aber danke für die Erklärung.  :)

Offline .XR.GOTCHA

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Re: GEMA - einstweilige Verfügung gegen Rapidshare
« Antwort #5 am: 20. Januar 2007, 12:48:56 »
Hehe, gern geschehen. ;)